Wie hoch ist Ihr durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen aus den vergangenen beiden Jahren laut Einkommensteuerbescheid gewesen?
(siehe Seite 2 Einkommenssteuerbescheid)
(siehe Seite 2 Einkommenssteuerbescheid)
Hinweis:
Zum Haushaltseinkommen werden alle im Objekt lebenden Eigentümer sowie deren Partner
inkl. dort lebender Miteigentümer und deren Partner gerechnet.