Wie hoch ist Ihr durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen aus den vergangenen beiden Jahren laut Einkommensteuerbescheid gewesen?
(siehe Seite 2 Einkommenssteuerbescheid)

Hinweis:
Zum Haushaltseinkommen werden alle im Objekt lebenden Eigentümer sowie deren Partner
inkl. dort lebender Miteigentümer und deren Partner gerechnet.

über 40.000€
unter 40.000€